Kapitalkonto: Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024

Schaubild

Sehr viele (kleine) Änderungen im (gesamten) Steuerrecht sind insbesondere durch das Manteländerungsgesetz namentlich „Wachstumschancengesetz“ in der Regel ab dem Jahr 2024 „in der Pipeline“.

Dazu kommen verschiedenste Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, um punktuellen Einfluss auf das wirtschaftliche oder gesellschaftliche Handeln auszuüben; hier sei insbesondere das Zukunftsfinanzierungsgesetz für die Verbesserung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers erwähnt. Auch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – Anwendung zum 01.01.2024 – muss durch Steuergesetzänderungen begleitet werden.

Dieser SPEZIALDIALOG orientiert sich an den Aufgabengebieten in den Steuerberatungskanzleien.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Termin Themenblock I:
Freitag,     19.01.2024, 09.00 - 12.00 Uhr

Termin Themenblock II:
Freitag,     26.01.2024, 09.00 - 12.00 Uhr

Termin Themenblock III:
Freitag,     02.02.2024, 09.00 - 12.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umwandlungssteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 20.11.2023, Nr. 21 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umwandlungssteuer.


Kapitalkonto: Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Die Verbuchung auf einem (i) Kapitalkonto I (Festkapitalkonto) und auf einem (ii) gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto ist eine vollentgeltliche Wirtschaftsgutübertragung (BFH vom 23.03.2023, IV R 2/20, BStBl. II 2023, 999; zeitstaerken.PLUS: CD 0130 0024 2023 0001).

Die Gewährung von Gesellschaftsrechten (Gutschrift = Kapitalkonto I)  bzw. einer Mitunternehmerstellung führt zu einem insgesamt vollentgeltlichen Geschäftsvorfall.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann