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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, I. Quartal - Modul 2

Termine Modul 2:
Mittwoch, 22.03.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 11.04.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 14.04.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.12.2022, Nr. 23 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Kfz-Privatnutzung: Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog. Kostendeckelungsregelung
Es ist vom BFH nicht zu beanstanden, wenn bei der Anwendung der finanzamtlichen Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im Rahmen der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz bei der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine einmalige geleistete Leasingsonderzahlung periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen ist (BFH vom 17.05.2022, VIII R 26/20, BStBl. II 2022, 829; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0004 2022 0008).
Wird eine finanzamtliche Billigkeitsregelung angewendet, kann die Finanzverwaltung deren Anwendungsregeln insoweit festlegen, wie sie steuerrechtlichen Grundprinzipien entsprechen. Der geplante sog. Kostendeckelungseffekt durch Leasingsonderzahlungen ist damit vom Finanzamt als auch nun auch bestätigend vom BFH „gekippt“ worden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion