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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, III. Quartal - Kombi B

Termin Kombi B:
Freitag, 23.09.2022, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.07.2022, Nr. 13/14 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Kindergeld-Anspruch: Langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis
Ein Anspruch auf Kindergeld wegen Ausübung einer Berufsausbildung scheidet aus, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer nicht vorübergehenden Erkrankung unterbleiben (BFH vom 15.12.2021, III R 43/20, BStBl. II 2022, 472; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0032 2022 0001).
Eine Krankheit ist nicht vorübergehend, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine länger als sechs Monate dauernde Beeinträchtigung zu erwarten ist (> 6-Monatszeitraum).
Der BFH hat die finanzgerichtliche Rechtsprechung aufgehoben. Eine Berücksichtigung von Kindergeld wegen Berufsausbildung scheidet aus, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer nicht vorübergehenden Erkrankung unterbleiben (übersteigender 6-Monatszeitraum).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion