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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025
Termin Themenblock I:
Freitag, 24.01.2025, 09.00 - 12.00 Uhr
Termin Themenblock II:
Freitag, 31.01.2025, 09.00 - 12.00 Uhr
Termin Themenblock III:
Freitag, 07.02.2025, 09.00 - 12.00 Uhr
Sehr viele (kleine) Änderungen im (gesamten) Steuerrecht sind insbesondere durch das Manteländerungsgesetz namentlich „Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)“ und das „Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)“ in der Regel ab dem Jahr 2025 „in der Pipeline“. Verschiedene Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht gelten bereits im Jahr (Vz.) 2024.
Dazu kommen verschiedenste Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, um punktuellen Einfluss auf das wirtschaftliche oder gesellschaftliche Handeln auszuüben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Körperschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 09.12.2024, Nr. 20 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Körperschaftsteuer.
Körperschaftsteuerbefreiung auf Gewinnausschüttungen: Steuerrechtlich anzuerkennender Blockerwerb
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass die 10%ige Mindestbeteiligungsgrenze durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang – sog. Blockerwerb – auch dann erreicht wird, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind (BFH vom 06.09.2023, I R 16/21, BStBl. II 2024, 778; zeitstaerken.PLUS: CD 0100 008b 2024 0001).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann