Künstlersozialabgabe: Ablehnung einer Erhöhung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 3 / Kombi B

Schaubild

Termine Modul 3:
Mittwoch,     23.10.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     10.12.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        29.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Künstlersozialabgabe: Ablehnung einer Erhöhung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat folgendes auf seiner Homepage mitgeteilt:

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen.“
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann