Lohnsteuer: Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, IV. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Schaubild

Termin Modul 3:
Mittwoch,     13.12.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        15.12.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 15.11.2023, Nr. 20 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Lohnsteuer: Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben

Der BFH hat bei einem sonstigen Bezug in Form von Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto den Zufluss von Arbeitslohn abgelehnt, auch wenn die getroffene Vereinbarung zur Übertragung des Wertguthabens unwirksam sein sollte, aber diese unwirksame Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird (BFH vom 03.05.2023, IX R 25/21, BStBl. II 2023, 978; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0011 2023 0002).

Die Lohnsteuer entsteht mangels Arbeitslohnzufluss nicht im Zeitpunkt der Abfindungsüberweisung des Arbeitgebers, sondern bei der Auszahlung der eingezahlten Abfindungen aus dem einzelnen Wertguthaben als Rate oder Rente.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann