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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Termin Modul 1:
Mittwoch, 21.09.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 16.09.2022, 9:00 - 13:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das LSF Sachsen hat sich nochmals zur Abschaffung der bilanzsteuerrechtlichen Abzinsung für unverzinsliche Verbindlichkeiten geäußert. Diese Abschaffung gilt nur für Verbindlichkeiten und eben nicht für Rückstellungen (LSF Sachsen, Kurzinformation vom 22.06.2022, 211 – S 2175/15/1, DStR 2022, 1869). Der vollständige Text lautet:
Die gesetzliche Neufassung ist erstmals in nach dem 31.12.2022 endenden Wirtschaftsjahren anzuwenden. Auf formlosen Antrag kann vom Abzinsungsgebot bereits für frühere Wirtschaftsjahre abgesehen werden (§ 52 Abs. 12 Sätze 2 und 3 EStG). Als Antrag gilt auch ein entsprechender Ansatz in der Steuerbilanz.
Sofern betroffene Veranlagungen nicht bestandskräftig sind, können z. B. infolge der Corona-Pandemie ausgereichte zinslose Soforthilfe-Darlehen ohne Abzinsung bilanziert werden. Die Bearbeitung der betroffenen Einzelfälle, die bisher nicht abschließend entschieden wurden, bitte ich wieder aufzunehmen.
Wurde eine Verbindlichkeit bisher unter Beachtung des Abzinsungsgebots passiviert, ergibt sich im ersten Wirtschaftsjahr ohne Abzinsung eine Gewinnminderung in Höhe des letzten Abzinsungsvolumens.
Das Abzinsungsgebot für Rückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG bleibt bestehen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion