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Anmeldungen auf unserer Website für den AKTUELLEN STEUERDIALOG im III. Quartal 2020 als WEBDIALOG sind möglich. Zum Erhalt Ihrer und unserer Gesundheit haben wir uns nochmals für die Online-Fortbildung entschieden. Es gibt den AKTUELLEN STEUERDIALOG in folgenden buchbaren Varianten: (i) modular oder (ii) kombiniert. Sie wählen aus, ob Sie an (i) Modul 1 und Modul 2 bzw. Modul 3 und Modul 4 in einem zweistündigen WEBDIALOG oder als (ii) Kombi A (Modul 1 + Modul 2) bzw. Kombi B (Modul 3 und Modul 4) in einem vierstündigen WEBDIALOG teilnehmen möchten. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Anmeldung und freuen uns auf die Fortbildung mit Vergnügen.
Mindestlohnkommission: Erhöhung des Mindestlohns
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Mindestlohnkommission hat ihren Dritten Beschluss vom 30.6.2020 zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Sie hat einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen, jeweils brutto je Zeitstunde
- zum 1.1.2021 auf 9,50 €
- zum 1.7.2021 auf 9,60 €
- zum 1.1.2022 auf 9,82 €
- zum 1.7.2022 auf 10,45 €
In der Begründung heißt es, die Anpassung lasse laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Durch die frühzeitige Ankündigung der einzelnen Anpassungsstufen bis ins Jahr 2022 hätten die Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen. Die Bundesregierung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion