Mindestlohnkommission: Erhöhung des Mindestlohns

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Mindestlohnkommission: Erhöhung des Mindestlohns

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Mindestlohnkommission hat ihren Dritten Beschluss vom 30.6.2020 zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.

Sie hat einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen, jeweils brutto je Zeitstunde

  • zum 1.1.2021         auf    9,50 €
  • zum 1.7.2021         auf    9,60 €
  • zum 1.1.2022         auf    9,82 €
  • zum 1.7.2022         auf    10,45 €

In der Begründung heißt es, die Anpassung lasse laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Durch die frühzeitige Ankündigung der einzelnen Anpassungsstufen bis ins Jahr 2022 hätten die Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen. Die Bundesregierung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion