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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Termine Modul 3:
Mittwoch, 05.11.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 18.11.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 12.12.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Abgabenordnung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.07.2025, Nr. 17 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Abgabenordnung.
Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass die gesamte Änderungssperre im Korrekturrecht für neue Tatsachen auch auf Feststellungsbescheide anzuwenden ist. Dies gilt auch für Mitteilungen über ergebnislos durchgeführte Außenprüfungen hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen von Feststellungsbescheiden (BFH vom 20.02.2025, IV R 17/22, BStBl. II 2025, 481; zeitstaerken.PLUS: CD 0800 0202 2025 0001).
Es bleibt dabei! Die Mitteilung über eine ergebnislose Außenprüfung, die vom Finanzamt dem Steuerberater übermittelt wird, ist kein Verwaltungsakt. Eine Änderungssperre wird trotzdem ausgelöst.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann