Mobilfunkgeräte: Steuerfreier Vorteil des Arbeitnehmers aus betrieblichen Telekommunikationsgeräten

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Akt-StD III-2023 - Modul 3

Termine Modul 3:
Dienstag,     19.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch      04.10.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,     06.10.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer/Lohnsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 07.06.2023, Nr. 11 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer/Lohnsteuer.


Mobilfunkgeräte: Steuerfreier Vorteil des Arbeitnehmers aus betrieblichen Telekommunikationsgeräten

Der BFH hat die steuerfreie Gestellung eines Arbeitgeber-Mobiltelefons zuzüglich der Arbeitgebererstattung von Handynutzungskosten eines Arbeitnehmervertrags bestätigt, wenn im Vorhinein ein Mobiltelefon vom Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber erworben wurde (BFH vom 23.11.2022, VI R 50/20, BStBl. II 2023, 584; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0003 2023 0006).

Das Handy-Modell „Ankauf mit anschließender Rücküberlassung“ ist beratungsfähig. Eine Vertragsübernahme des „Handyvertrages“ durch den Arbeitgeber bedarf es dabei nicht; eine Kostenerstattung an den Arbeitnehmer ist zulässig. 


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann