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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 3 / Kombi B
Termine Modul 3:
Dienstag, 19.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 04.10.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 06.10.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer/Lohnsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 07.06.2023, Nr. 11 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer/Lohnsteuer.
Mobilfunkgeräte: Steuerfreier Vorteil des Arbeitnehmers aus betrieblichen Telekommunikationsgeräten
Der BFH hat die steuerfreie Gestellung eines Arbeitgeber-Mobiltelefons zuzüglich der Arbeitgebererstattung von Handynutzungskosten eines Arbeitnehmervertrags bestätigt, wenn im Vorhinein ein Mobiltelefon vom Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber erworben wurde (BFH vom 23.11.2022, VI R 50/20, BStBl. II 2023, 584; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0003 2023 0006).
Das Handy-Modell „Ankauf mit anschließender Rücküberlassung“ ist beratungsfähig. Eine Vertragsübernahme des „Handyvertrages“ durch den Arbeitgeber bedarf es dabei nicht; eine Kostenerstattung an den Arbeitnehmer ist zulässig.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann