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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, IV. Quartal - Modul 2 / Kombi A
Termine Modul 2:
Mittwoch, 15.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 28.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 01.12.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 15.11.2023, Nr. 20 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
„Mütterrente“: Anpassung des steuerfreien Rententeils
Der BFH hat erstmals die Auswirkungen der sog. „Mütterrente“ hinsichtlich einer Anpassung des sog. Rentenfreibetrags entschieden. Eine Anpassung des Rentenfreibetrags ist ohne zwischenzeitliche regelmäßige Rentenanpassungen vorzunehmen (BFH vom 14.12.2022, X R 24/20, BStBl. II 2023, 953; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0022 2023 0004).
Bei der notwendigen Neuberechnung des steuerfreien Rentenanteils aufgrund der Rentenerhöhung durch „Mütterrente“ zum 01.07.2014 müssen sowohl der (i) Jahresbetrag als auch der (ii) „Mütterrente-Referenz-Rentenwert“ auf das Jahr des zu berücksichtigenden Rentenbeginns ohne regelmäßige Rentenanpassungen zurückberechnet werden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann