Vor- und Nacherbschaft: Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023

Jahreswechsel online

Termine:
Themenblock I
Freitag           13.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        24.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Themenblock II
Freitag           20.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        31.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Themenblock III
Freitag           27.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        07.02.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Ganztag (Themenblöcke I- III)
Dienstag        14.02.2023  9 Uhr - 17 Uhr

Bis zum 31.10.2022 erhalten Sie einen Frühbucherrabatt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Erbschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 22.08.2022, Nr. 15 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Erbschaftsteuer.


Vor- und Nacherbschaft: Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu (BFH vom 01.12.2021, II R 1/20, BStBl. II 2022, 518; zeitstaerken.PLUS: CD 0250 0006 2022 0001).

Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Danach richtet sich der (i) Freibetrag und die (ii) Steuerklasse für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen.

Der BFH hat entschieden, dass diese Grundsätze des einheitlichen Erwerbs auch anzuwenden sind, wenn der Nacherbe mehrere Nacherbschaften verschiedener Erblasser von ein und demselben Vorerben erlangt.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion