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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 1 bzw. Kombi A

Termine Modul 1:
Mittwoch, 01.10.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 07.10.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 21.11.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Erbschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.07.2025, Nr. 17 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Erbschaftsteuer.
Nachlassregelungskosten: Kosten für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Der BFH hat folgendes Erklärendes zu dem Begriff Nachlassregelungskosten veröffentlicht. Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen (BFH vom 21.08.2024, II R 43/22, BStBl. II 2025, 527; zeitstaerken.PLUS: CD 0250 0010 2025 0002).
Die begriffliche Ergänzung ist sinnhaft! Wird die Einlagerung und Verwertung aufgrund der letztwilligen Verfügung des Erblassers notwendig und werden dabei Kosten ausgelöst, sind diese abzugsfähige Nachlassregelungskosten. Demgegenüber sind Kosten, die der Nachlassverwaltung zum Zweck der Erhaltung und Mehrung des Vermögens zuzuordnen sind, nicht abzugsfähig.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann