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Flyer mit weiteren Informationen zum Download
Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Erbschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.10.2020, Nr. 15, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Erbschaftsteuer.
Nachlassverbindlichkeit: Abziehbarkeit eines unverjährten Pflichtteilsanspruchs bei Geltendmachung nach dem Tod des Verpflichteten
Erbschaftsteuerrechtlich kann nur ein unverjährter, nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten geltend gemachter Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.
Grundsätzlich ist der nachträglich geltend gemachte Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Dieses gilt aber nur, wenn der Pflichtteilsanspruch im Zeitpunkt der Geltendmachung zivilrechtlich unverjährt war. Die zivilrechtliche Verjährung beträgt drei Jahre nach dem Tod des Pflichtteilsauslösenden. Dies bedeutet eine zusätzliche Kontrolle in der Beratung (BFH vom 5.2.2020, II R 17/16, BStBl. II 2020, 584; zeitstaerken.PLUS: CD 0250 0010 2020 0001)
Beratung
Durch die Geltendmachung des Pflichtteils wird ein Erwerb von Todes wegen ausgelöst. Dieses Beratungsinstrument wird in der Regel beim sog. Berliner Testament von Ehegatten eingesetzt, damit der „hohe“ persönliche Freibetrag von Kindern gegenüber dem vorverstorbenen Ehegatten/Elternteil genutzt wird. Innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall muss somit über die Nutzung des Pflichtteils entschieden werden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer