Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das BFH-Urteil vom 02.07.2025, IV R 36/22 zum Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil wurde, anders als von uns in unserem Newsletter vom 09.07.2026 angekündigt, bisher noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Wir bitten Sie, dieses Versehen zu entschuldigen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann