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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 1 / Kombi A
Termin Modul 1:
Dienstag, 01.10.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 15.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Niedersachsen: Grundsteuer / Gut zu wissen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es geht mal wieder um das Ruhen von Einspruchsverfahren wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Niedersachsen. Das Niedersächsische FG weist in seinem Newsletter auf nachstehendes hin (Newsletter 10/2024, vom 19.09.2024):
"In unserem Newsletter 3/2024 haben wir über ein Klageverfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes berichtet, das in dem u.a. für die Grundsteuer zuständigen 1. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts unter dem Aktenzeichen 1 K 38/24 geführt wird.
Mit hier abrufbarer Allgemeinverfügung (Nds. Ministerialblatt Nr. 387 v. 4. September 2024) hat das Landesamt für Steuern Niedersachsen mitgeteilt, dass es sich um ein Musterverfahren handelt und angeordnet, dass bereits anhängige und zukünftige Einspruchsverfahren gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag bis zur Rechtskraft einer Entscheidung des 1. Senats ruhen sollen.
Möchte man von dieser Ruhensanordnung profitieren, ist es aber weiterhin erforderlich, gegen evtl. noch ergehende Bescheide Einspruch einzulegen. Eine automatische Vorläufigkeit der Festsetzungen durch die Finanzämter ist nicht vorgesehen."
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann