Nutzungseinlage: Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 4 / Kombi B

Schaubild

Termine Modul 4:
Mittwoch,     19.11.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     11.12.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        29.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 20.09.2024, Nr. 16 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Nutzungseinlage: Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage

Bisher hat der BFH für die Prüfung einer Aktivierung eines Fahrzeugs zum Betriebsvermögen entschieden, dass das dauerhafte betriebliche Nutzungsverhältnis und nicht nur das Nutzungsverhältnis im Anschaffungsjahr entscheidend ist.

Jetzt wendet der BFH diese Ermittlungsgrundsätze auch bei Leasingsonderzahlungen im Anwendungsbereich einer Nutzungseinlage an, wenn dadurch die monatlichen Leasingraten während des Vertragszeitraums gemindert werden. 

Es sind dabei zwei Berechnungsregeln für einen etwaigen Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug zu beachten.
(1) Zur Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen ist eine Leasingsonderzahlung, den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags unabhängig vom Zahlungsabfluss zuzuordnen.
(2) Der Anteil der Leasingsonderzahlung an den jährlichen Gesamtaufwendungen ist aus dem Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer zu den Gesamtkilometern des jeweiligen Jahres und zeitanteilig nach dem Verhältnis der im jeweiligen Jahr liegenden vollen Monate unter Laufzeit des Leasingvertrags zu bestimmen [(i) strecken- und (ii) zeitbezogene Aufteilung] (BFH vom 12.03.2024, VIII R 1/21, BStBl. II 2024, 633; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0006 2024 0012).


 Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann