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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, I. Tertial, Modul 4 / Kombi B

Termin Modul 4:
Dienstag, 16.04.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 19.04.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Körperschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 29.02.2024, Nr. 3 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Körperschaftsteuer.
Organschaft: Finanzielle Eingliederung bei qualifiziertem Mehrheitserfordernis
Der BFH hat entschieden, dass zur Erfüllung der finanziellen Eingliederung der Organträger über eine qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen muss, wenn dieses die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell vorsieht (BFH vom 09.08.2023, I R 50/20, BStBl. II 2024, 131; zeitstaerken.PLUS: CD 0100 0014 2024 0003).
In der täglichen Praxis muss für die Erfüllung der finanziellen Eingliederung bei einer körperschaft- und gewerbesteuerrechtlichen Organschaft individuell geprüft werden, welche Mehrheit der Stimmrechte für die Beherrschung der Geschäfte des täglichen Lebens erforderlich sind.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann