Pensionszusage: Nichtanerkennung bei Entgeltumwandlung ohne Insolvenzsicherung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2026, III. Tertial, Modul 1 bzw. Kombi A

Schaubild

Termine Modul 1:
Mittwoch,     06.10.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     21.10.2026, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        06.11.2026, 09.00 - 13.00 Uhr

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Pensionszusage: Nichtanerkennung bei Entgeltumwandlung ohne Insolvenzsicherung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage der Fremdüblichkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage entschieden (BFH vom 19.11.2025, I R 50/22, BStBl. II 2026, S. 511). 

📌 Sachverhalt
Eine neu gegründete Unternehmergesellschaft erteilte ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer kurz nach Aufnahme seiner Tätigkeit eine Pensionszusage, die ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanziert werden sollte. Das Finanzamt versagte die steuerliche Anerkennung der Pensionszusage, weil insbesondere die üblicherweise geforderte Probezeit nicht eingehalten worden war. 

Streitfrage
War eine ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanzierte Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer trotz fehlender Probezeit und zeitnaher Erteilung nach Gründung der Gesellschaft steuerlich anzuerkennen? 

⚖️ Ergebnis des BFH
Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage auch ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar nach Gründung der Gesellschaft fremdüblich sein kann, sofern für die Gesellschaft kein signifikantes Risiko besteht, die Versorgungsleistungen mitfinanzieren zu müssen. Zudem ist bei einer Vereinbarung in zeitlicher Nähe zur erstmaligen Gehaltszahlung zu prüfen, ob wirtschaftlich tatsächlich eine ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte Zusage vorliegt, und eine steuerliche Anerkennung setzt regelmäßig voraus, dass die künftigen Versorgungsansprüche insolvenzgesichert sind. Da hierzu weitere Feststellungen erforderlich waren, wurde die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen. 

🧭 Praxishinweis
Bei ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen sollten insbesondere die tatsächliche Arbeitnehmerfinanzierung, eine fehlende wirtschaftliche Mitfinanzierung durch die Gesellschaft sowie eine ausreichende Insolvenzsicherung sorgfältig dokumentiert werden. 

🤝 Beratung
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die steuerliche Anerkennung solcher Pensionszusagen eine sorgfältige Prüfung der konkreten Ausgestaltung und der wirtschaftlichen Risikoverteilung im Einzelfall erfordert. 

Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2026, S. 511 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden
Hinweis: zeitstaerken.PLUS: CD 0001 006a 2026 0001
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann