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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, I. Quartal - Modul 2

Termine Modul 2:
Dienstag, 11.04.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 14.04.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.03.2023, Nr. 5 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Privates (Immobilien-) Veräußerungsgeschäft: Ablehnung von räumlichen oder zeitlichen Bagatellgrenzen bei einer tageweisen Raumvermietung
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass weder eine (i) räumliche noch eine (ii) zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht. Damit ist ein etwaiger Veräußerungsgewinn in einen (i) einkommensteuerpflichtigen und einen (ii) einkommensteuerfreien Teilbetrag aufzuteilen (BFH vom 19.07.2022, IX R 20/21; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0023 2023 0002).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann