Privates (Immobilien-) Veräußerungsgeschäft: Ablehnung von räumlichen oder zeitlichen Bagatellgrenzen bei einer tageweisen Raumvermietung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, I. Quartal - Modul 2

Schaubild

Termine Modul 2:
Dienstag,     11.04.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,     14.04.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.03.2023, Nr. 5 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer


Privates (Immobilien-) Veräußerungsgeschäft: Ablehnung von räumlichen oder zeitlichen Bagatellgrenzen bei einer tageweisen Raumvermietung

Der BFH hat erstmalig entschieden, dass weder eine (i) räumliche noch eine (ii) zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht. Damit ist ein etwaiger Veräußerungsgewinn in einen (i) einkommensteuerpflichtigen und einen (ii) einkommensteuerfreien Teilbetrag aufzuteilen (BFH vom 19.07.2022, IX R 20/21; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0023 2023 0002).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann