Privates (Immobilien-)Veräußerungsgeschäft: Einkommensteuerpflicht nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Akt-StD III-2023 - Modul 2

Termine Modul 2:
Mittwoch      13.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     26.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,     29.09.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.06.2023, Nr. 12/13 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Privates (Immobilien-)Veräußerungsgeschäft: Einkommensteuerpflicht nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

Der BFH hat ein einkommensteuerpflichtiges privates (Immobilien-)Veräußerungsgeschäft darin erkannt, dass ein in Vorjahren ausgezogener geschiedener Ehegatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung entgeltlich an seinen geschiedenen Ehegatten in der Haltefrist veräußert (BFH vom 14.02.2023, IX R 11/21, BStBl. II/2023, 642; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0023 2023 0005).

Der Auszug eines geschiedenen Ehegatten und der im nächsten Jahr erfolgte ganz oder teilweise Verkauf des ursprünglich selbstgenutzten Eigenheims führt zu einem einkommensteuerpflichtigen privaten (Immobilien-)Veräußerungsgeschäft, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann