Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, IV. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Modul 3

Termine Modul 3:
Donnerstag, 18.11.2021, 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, 07.12.2021, 10.00 - 12.00 Uhr 

Termin Kombi B:
Freitag, 03.12.2021, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 26.10.2021, Nr. 17/18 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt.

Der BFH widersprach der Finanzverwaltung und entscheidet erstmals höchstrichterlich, dass die Besteuerungsausnahme für selbst genutzten Wohnraum auch auf das häusliche Arbeitszimmer Anwendung findet.

Nunmehr hat sich die Finanzverwaltung dieser Rechtsauffassung angeschlossen.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer