Re-Start: Präsenzseminare im Jahr 2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

heute wollen wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die Möglichkeit, Präsenzseminare in verschiedenen Bundesländern durchführen zu können, geben. Aufgrund der Planungsunsicherheiten unsererseits haben wir uns endgültig entschieden, im II. Quartal 2020 ausschließlich Webinare anzubieten. Es ist aktuell nicht seriös abschätzbar, wie häufig und bis zu welchem Zeitpunkt eine Verlängerung der jeweiligen Veranstaltungsverbote rechtlich bindend in den einzelnen Bundesländern angeordnet werden.

Bundesland Baden-Württemberg
Nach dem aktuellen Stand der Rechtsverordnungen sind Veranstaltungen von mehr als 5 Personen – außerhalb des eigenen Haushalts – bis zum 5.6.2020 verboten. Bis heute liegen keine offiziellen Lockerungen für Veranstaltung dergestalt vor, dass die behördlichen Anordnungen und Hygieneauflagen veröffentlich sind.

Bundesland Hessen
Nach den neuesten Lockerungen der Corona-Beschränkungen sind Veranstaltungen ausnahmsweise ab dem 9.5.2020 wieder erlaubt worden, wenn die nachstehenden Voraussetzungen – kumulativ – erfüllt werden:

  •  Mindestabstand von 1,5 Metern – zur jeder Zeit – zwischen den Personen,
  •  keine Gegenstände zwischen Personen außerhalb des gemeinsamen Hausstandes weitergereicht werden,
  •  geeignete Hygienekonzepte des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden,
  •  Aushänge zu den erforderlichen Abstands-/Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
  •  die Teilnehmerzahl 100 nicht überstiegen wird, 
  •  maximal 1 Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 qm, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 qm, in die betreffenden Räumlichkeiten eingelassen wird und
  •  eine Teilnehmerliste, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält, zur Ermöglichung der Infektions-Nachverfolgung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geführt wird

Hinweis:

Unseres Erachtens hängt die Erfüllung einzelner Voraussetzungen an den Begebenheiten der jeweiligen Örtlichkeit, auf die wir als Veranstalter nur eingeschränkten Einfluss nehmen können. Zudem sind insbesondere die jederzeitige Gewährleistung der Mindestabstandsregelung und die Einhaltung des Gegenstandsweiterreichungsverbots in unseren Präsenzseminare mit Pausenverpflegung und Skript- bzw. Arbeitshilfen- und Give-Away-Darreichung nicht ohne weiteres erfüllbar.


Bundesland Saarland
Das Veranstaltungsverbot gilt – Stand heute – bis zum 17.5.2020.
 
Bundesland Rheinland-Pfalz
Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist bis zum 25.5.2020 generell untersagt. Veranstaltungen im Innenraum sollen sodann ab dem 10.6.2020 zunächst bis zu 75 Personen unter Einhaltung notwendiger Hygiene- und Schulkonzepten durchgeführt werden können. Die notwendigen zu erfüllenden Auflagen für die Durchführbarkeit solcher Veranstaltungen werden erst in den nächsten Tagen und Wochen entwickelt.
 
Bundesland Bayern
Angebote der Erwachsenenbildung – Aus- und Fortbildung – dürfen aktuell bis zum 17.5.2020 nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden.


Hinweis

Ab dem III. Quartal 2020 sind Änderungen möglich. Wir werden mit ausreichender Zeit vorher darüber berichten.


Im Fokus von uns allen liegt die Gesundheit des Einzelnen. Solidarisch mit jedem und jeder werden wir Präsenzseminare anbieten, wenn wir und der Anbieter am jeweiligen Seminarort IHRE Gesundheit garantieren können.
 
„Webinare – der neue Käse der Fortbildung – schmeckt, wenn [er] weiter reift. (In Gedenken an Spencer Johnson)“

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion