Realsplitting: Sonderausgabenantrag als rückwirkendes Ereignis für die sonstigen Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, II. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Werbung Modul 1

Temine Modul 1:
Dienstag,     16.05.2023, 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch,     14.06.2023, 10:00 - 12:00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        23.06.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Abgabenordnung/Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.03.2023, Nr. 6 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Abgabenordnung/Einkommensteuer.


Realsplitting: Sonderausgabenantrag als rückwirkendes Ereignis für die sonstigen Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

Der BFH hat den Charakter eines nachträglichen Antrags auf abzugsfähige Unterhaltsleistungen beim Sonderausgabenabzug im Verhältnis zu der Besteuerung als sonstige Einkünfte geklärt. Die Antragstellung ist bereits das rückwirkende Ereignis (BFH vom 28.07.2021, X R 15/19, BStBl. II 2023, 312; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0010 2022 0004).

Der BFH zeigt deutlich auf, dass die Bestimmung des Zeitpunkts des Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses sehr bedeutsam ist. Die Einreichung der Anlage U nebst Zustimmungserklärung beim Finanzamt des Zahlenden/Gebers löst diesen Zeitpunkt aus. 


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann