Reihengeschäft: Bestimmung der bewegten Lieferung bei drei Liefergeschäften (Rechtsprechungsfortführung)

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, II. Quartal - Modul 2

Werbung Modul 2

Termin Modul 2:
Dienstag,     20.06.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,     23.06.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 17.05.2023, Nr. 10 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


Reihengeschäft: Bestimmung der bewegten Lieferung bei drei Liefergeschäften (Rechtsprechungsfortführung)

Der BFH hat seine Rechtsprechung fortentwickelt. Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, stattgefunden hat, bevor die Versendung erfolgte (BFH vom 11.3.2020, XI R 18/18, BStBl. II 2023, 525; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0003 2020 0006).

Erfolgt die Verschaffung der Verfügungsmacht vom Erstabnehmer auf den Zweitabnehmer innerhalb des Reihengeschäfts vor Warenförderung/-versendung, stellt die Erstlieferung eine ruhende Lieferung dar, weshalb keine Umsatzsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung/innergemeinschaftlichen Lieferung gewährt werden kann.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann