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Anwendungsschreiben: Abgrenzung Geldleistung vs. Sachbezug (Gutscheinregelung)
Seit dem 01.01.2020 sind die gesetzlichen Anwendungsregeln für die sog. Gutscheinregelung verschärft. Diese Steuergesetzänderung(en) – insbesondere hier: Kriterienerfüllung des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG – haben für viel Aufsehen und Diskussionen gesorgt. Das bundeseinheitliche finanzamtliche Anwendungsschreiben umfasst 10 Seiten, erläutert den klassischen wie auch den modernen Gutschein. Wir bringen das Thema auf den Punkt mit Erläuterungen und Anwendungsbeispielen.
Termine:
Donnerstag, 01.07.2021, 10.00 - 11.30 Uhr
Montag, 06.09.2021, 10.00 - 11.30 Uhr
Aktueller Flyer zum Spezialdialog Download.
Zur Buchung
Reisekostenrecht: Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers und eines Rettungsassistenten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 12.04.2021, Nr. 6 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer/Lohnsteuer.
Reisekostenrecht: Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers und eines Rettungsassistenten
Übernimmt ein Arbeitnehmer – hier: (i) Postzusteller oder (ii) Rettungsassistent – an einem Tätigkeitsort, dem er zugeordnet worden ist, arbeitstäglich vor- und/oder nachbereitende Tätigkeiten, so begründet dieser Tätigkeitsort eine erste Tätigkeitsstätte (BFH vom 30.09.2020, VI R 10/19, BStBl. II 2021, 306; BFH vom 30.09.2020, VI R 12/19, BStBl. II 2021, 308; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0009 2021 0004).
Für die Gewährung von beruflich veranlassten Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er mehr als zwölf Stunden abwesend von der ersten Tätigkeitsstätte ist.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer