Rundfunkbeitrag - Freistellung

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Schaubild

Auch für die neuen Steuerformulare 2020 ist mit Änderungen in der Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie der gesonderten und einheitlichen Feststellung oder dem Formular „EÜR“ zu rechnen.

Der SPEZIALDIALOG „Änderungen und Neuerungen in den verschiedenen Steuerformularen 2020“ zeigt die Änderungen - soweit möglich - anhand von Beispielen auf. Dabei werden auch die wichtigsten Änderungen für den Veranlagungszeitraum 2020 angesprochen.

Frühbucherrabatt
Wir gewähren bei jeder Anmeldung bis zum 31. Dezember 2020 einen Frühbucherrabatt.

Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen. Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für diesen SPEZIALDIALOG anmelden. Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.

Flyer mit weiteren Informationen zum Download

Zur Buchung


Rundfunkbeitrag - Freistellung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie die Sender ARD, ZDF und das Deutschlandradio mitteilen, können Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls die Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn eine Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung im Rahmen des „Lockdowns“ für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war.

Der Schließungszeitraum müsse – anders als bisher – nicht mehr aus drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Unternehmen könnten für die Ermittlung des „3-Monatszeitraums“ sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammenrechnen.

Das Antragsformular für die Freistellung vom Rundfunkbeitrag sowie weitere, genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Beitragsservice“ der öffentlich-rechtlichen Sender (www.rundfunkbeitrag.de).

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer