„SoFeiNa“-Zuschläge: Tatsächlich zu den begünstigten Zeiten ausgeübte grundlohnbewährte Tätigkeit

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PRÄSENZDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, II. Quartal - Koblenz

Schaubild

Termin:
Dienstag, 21.06.2022, 9-13 Uhr (Mitarbeiter), zur Buchung
Dienstag, 21.06.2022, 14-18 Uhr (Berufsträger), zur Buchung

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.03.2022, Nr. 5 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


„SoFeiNa“-Zuschläge: Tatsächlich zu den begünstigten Zeiten ausgeübte grundlohnbewährte Tätigkeit

Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit, für die der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Grundlohn hat (BFH vom 16.12.2021, VI R 28/19, BStBl. II 2022, 209; zeitstaerken-PLUS: CD 0001 003b 2022 0001).

Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer eine grundlohnbewährte Tätigkeit tatsächlich zu den begünstigten Zeiten ausübt (Ausübungsprinzip).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion