Sonderausgabenabzug: Abzug steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse bei Kinderbetreuungskosten

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Modul 2

Termine Modul 2:
Mittwoch,      23.02.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     15.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr 

Termin Kombi A:
Freitag, 11.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer / Gewerbesteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 10.11.2021, Nr. 19 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer / Gewerbesteuer.


Sonderausgabenabzug: Abzug steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse bei Kinderbetreuungskosten

Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige (i) tatsächlich und (ii) endgültig wirtschaftlich belastet wird (BFH vom 14.04.2021, III R 30/20, BStBl. II 2021, 772; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0010 2021 0006).

Deshalb sind als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer