
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, Ihnen heute Informationen über unseren
SPEZIALDIALOG: Steuernachzahlungs- und -erstattungszinsen am
- Montag, 29.11.2021, 10:00 – 11:30 Uhr
geben zu können.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den gesetzlich geregelten Zinssatz von 0,5 % pro Monat für Zinsberechnungszeiträume ab dem 01.01.2019 als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
Der Steuergesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung mit Rückwirkung für Zinsberechnungszeiträume ab dem 01.01.2019 zu treffen.
Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die Zinsfestsetzung durch ein neues, aktualisiertes BMF-Schreiben geregelt worden.
Dieser SPEZIALDIALOG zeigt die verschiedensten Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts sowie die Zinserhebungs-, -festsetzungs- und Berechnungsregeln auf.
Genaue Inhalte finden Sie im angehängten Flyer oder auf unserer Homepage www.zeitstaerken.de.
Zur verbindlichen Anmeldung gelangen Sie hier.
Freundliche Grüße aus Vörstetten
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer