Stand der Dinge: Rechtzeitige Lohnsteuerpauschalierung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir wollen Sie mit diesem Newsletter daran erinnern, dass die Sozialversicherungsbefreiung für lohnsteuerpauschalierte Beträge nur Wirkung entfaltet, wenn diese schlussendlich und tatsächlich bis zum 28.2.2018 durchgeführt werden (Aktueller Steuerdialog; zeitstaerken.de-Terminkalender).

 

Mit kollegialem Gruß

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann