Steuergesetzänderung: Auszahlungsbeginn der sog. Inflationsprämie

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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023

Jahreswechsel online

Termine:
Themenblock I
Freitag           13.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        24.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Themenblock II
Freitag           20.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        31.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Themenblock III
Freitag           27.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        07.02.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Ganztag (Themenblöcke I- III)
Dienstag        14.02.2023  9 Uhr - 17 Uhr

Bis zum 31.10.2022 erhalten Sie einen Frühbucherrabatt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Steuergesetzänderung: Auszahlungsbeginn der sog. Inflationsprämie

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

es ist soweit: die Inflationsprämie ist auszahlungsreif. Ab dem morgigen 26.10.2022 kann die sog. Inflationsprämie – wir haben bereits im Newsletter darüber berichtet – ausbezahlt werden.

Ein Arbeitgeber kann jedem Arbeitnehmer mit wirksamen Arbeitsvertrag – (i) Minijobber, (ii) Midijobber, (iii) Teilzeitkraft, (iv) Vollzeitkraft, (v) Werksstudent und (vi) angestellte (Gesellschafter-)Geschäftsführer sowie Arbeitnehmer in Krankengeld, Elternzeit oder Sabbatphase – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – (a) [Geld-]Zuschüsse und/oder (b) Sachbezüge – bis zu 3.000 € je Arbeitsverhältnis bis zum 31.12.2024 auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG).


Beratung

Bitte denken Sie auf den Hinweis im Überweisungsträger: (i) Inflationsprämie oder (ii) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.

Bitte weisen Sie den Betrag in der Lohnabrechnung (i) steuer- und (ii) sozialversicherungsfrei aus: Inflationsprämie (Freiwilligkeitsvorbehalt).


§ 3 Nr. 11c EStG

„ zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro; (BGBl. I 2022, 1743)“


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion