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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023

Termine:
Themenblock I
Freitag 13.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 24.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Themenblock II
Freitag 20.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 31.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Themenblock III
Freitag 27.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 07.02.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Ganztag (Themenblöcke I- III)
Dienstag 14.02.2023 9 Uhr - 17 Uhr
Bis zum 31.10.2022 erhalten Sie einen Frühbucherrabatt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Steuergesetzänderung: Auszahlungsbeginn der sog. Inflationsprämie
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es ist soweit: die Inflationsprämie ist auszahlungsreif. Ab dem morgigen 26.10.2022 kann die sog. Inflationsprämie – wir haben bereits im Newsletter darüber berichtet – ausbezahlt werden.
Ein Arbeitgeber kann jedem Arbeitnehmer mit wirksamen Arbeitsvertrag – (i) Minijobber, (ii) Midijobber, (iii) Teilzeitkraft, (iv) Vollzeitkraft, (v) Werksstudent und (vi) angestellte (Gesellschafter-)Geschäftsführer sowie Arbeitnehmer in Krankengeld, Elternzeit oder Sabbatphase – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – (a) [Geld-]Zuschüsse und/oder (b) Sachbezüge – bis zu 3.000 € je Arbeitsverhältnis bis zum 31.12.2024 auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG).
Beratung
Bitte denken Sie auf den Hinweis im Überweisungsträger: (i) Inflationsprämie oder (ii) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.
Bitte weisen Sie den Betrag in der Lohnabrechnung (i) steuer- und (ii) sozialversicherungsfrei aus: Inflationsprämie (Freiwilligkeitsvorbehalt).
§ 3 Nr. 11c EStG
„ zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro; (BGBl. I 2022, 1743)“
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion