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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 3 / Kombi B
Termine Modul 3:
Mittwoch, 23.10.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 10.12.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 29.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Erbschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 25.07.2024, Nr. 14 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Erbschaftsteuer.
Steuerverschonung: Anwendung des 90 %-Einstiegstests bei Handelsunternehmen
Der BFH hat erstmals eine teleologische Auslegung des sog. 90 %-Einstiegstests (für Handelsunternehmen) entschieden, dergestalt, dass betrieblich veranlasste Schulden von den Finanzmitteln (Berechnungsberichtigung; Formel) abzuziehen sind (BFH vom 13.09.2023, II R 49/21, BStBl. II 2024, 566; zeitstaerken.PLUS: CD 0250 013b 2024 0001).
Betriebliche Schuldzinsen sind beim 90 %-Einstiegstest dann voll abzugsfähig, wenn im Rahmen des übertragenen Unternehmens eine originär gewerbliche Tätigkeit eines Handelsunternehmens ausgeübt wird.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann