Teilentgeltliche Schenkung: Anwendungspflicht der strikten Trennungstheorie

Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 1 bzw. Kombi A

Modul 1

Termine Modul 1:
Mittwoch,     01.10.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     07.10.2025, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        21.11.2025, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 12.08.2025, Nr. 18 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Teilentgeltliche Schenkung: Anwendungspflicht der strikten Trennungstheorie

Der BFH hat die Anwendungspflicht der strikten Trennungstheorie entschieden. Im Falle der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen (a) vollentgeltlichen und einen (b) vollunentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt (BFH vom 11.03.2025, IX R 17/24, BStBl. II 2025, 550; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0023 2025 0004).

Die strikte Trennungstheorie bei Schuldübernahme im Privatvermögen ist damit „Gesetz“. Ausnahmen lässt der BFH nicht zu.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann