Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
(Fach-)Autorenleistungen zur bloßen Erstellung von Lehrbriefen fallen nicht mehr - mit Wirkung zum 1.1.2018 - unter die Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG), sondern sind dann umsatzsteuerpflichtig (vgl. Bayr. LfSt vom 11.10.2017, S 7179,1,1-16/6 St 33, MwStR 2017, 968).
- Umsatzsteuerfrei bleiben Unterrichtsmaterialien, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck – bei Erstellung durch selbstständige Lehrer (Unternehmer) – dienen.
- Umsatzsteuerpflichtig werden insbesondere Lehrbriefe von Autoren, die als Subunternehmer für Ferninstitute Erstellungen vornehmen und vergütet bekommen.
Hinweis:
Die umsatzsteuerfreie (Weiter-)Behandlung von (Fach-)Autorenleistungen aufgrund als Subunternehmer erstellter Lehrbriefe bleibt bis zum 31.12.2017 finanzamtlich unbeanstandet (vgl. Bayr. LfSt vom 11.10.2017, S 7179,1,1-16/6 St 33, MwStR 2017, 968).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann