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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, I. Quartal - Modul 1

Termine Modul 1:
Dienstag, 14.03.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch, 29.03.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 14.04.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 27.12.2022, Nr. 22 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
Umsatzsteuersatz: Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks
Die Einräumung der Eintrittsberechtigung in einen Freizeitpark unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz (7%).
Die Einräumung der Eintrittsberechtigung in einen Freizeitpark unterliegt somit dem Regelsteuersatz (19%; BFH vom 17.03.2022, XI R 23/21, BStBl. II 2022, 818; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0012 2022 0002).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion