Unberechtigter Steuerausweis: Zeitpunkt der Umsatzsteuerberichtigung

Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, II. Tertial, Modul 1 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 1:
Mittwoch, (NEU) 15.05.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     04.06.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        28.06.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.03.2024, Nr. 5 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


Unberechtigter Steuerausweis: Zeitpunkt der Umsatzsteuerberichtigung

Bei der Ermittlung des Zeitpunktes der Umsatzsteuerberichtigung bei unberechtigtem Steuerausweis ist sowohl der (i) Antragszeitpunkt als auch der Zeitpunkt der (ii) Rechnungsberichtigung unmaßgeblich (BFH vom 27.07.2021, V R 43/19, BStBl. II 2024, 237; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 014c 2022 0001).

Der Zeitpunkt der Umsatzsteuerberichtigung des unberechtigten Steuerausweises ist gegeben, wenn der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug, bei vorheriger Geltendmachung, an das Finanzamt zurückgezahlt hat.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann