Unrichtiger Steuerausweis: Voraussetzungen der Berichtigung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, IV. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Akt-StD IV-2022 - Modul 2

Termin Modul 2:
Dienstag,     06.12.2022, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        25.11.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.09.2022, Nr. 16/17 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


Unrichtiger Steuerausweis: Voraussetzungen der Berichtigung

Die wirksame Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückbezahlt hat (BFH vom 16.05.2018, XI R 28/16, BStBl. II 2022, 570).

Der BFH bestätigt noch einmal, dass zur Vermeidung einer wirtschaftlich belastenden Vorfinanzierung die Abtretungsanzeige genutzt werden kann.

Der BFH hat diese Auffassung erneut bestätigt. Die wirksame Berichtigung eines „14c-Steuerbetrags“ erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion