Weitere Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Die Spitzen von Union und SPD wollen das Kurzarbeitergeld für besonders von der Corona-Krise betroffene Arbeitnehmer anheben.

Wegen der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind hunderttausende Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten 60 % und bei Beschäftigten mit Kindern 67 %. Nun soll das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 % weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 % (bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 % (bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, längstens bis 31.12.2020.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden demnach ab 1.5.2020 bis 31.12.2020  die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Zudem soll der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie vorübergehend von 19 auf 7 % gesenkt werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten wird demnach ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
Als Corona-Sofortmaßnahme sollen nach dem Beschluss der Koalitionsspitzen kleine und mittelständische Unternehmen durch eine vereinfachte Verlustverrechnung zusätzlich Liquidität erhalten.


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StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion