Verdeckte Gewinnausschüttung: Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Akt-StD III-2023 - Modul 2

Termine Modul 2:
Mittwoch      13.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     26.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,     29.09.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Körperschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.07.2023, Nr. 14 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Körperschaftsteuer.


Verdeckte Gewinnausschüttung: Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen

Der BFH hat entschieden, dass bei Konzerndarlehen die sog. „Stand alone“-Betrachtung anzuwenden ist und dabei die Priorität auf der Preisvergleichsmethode liegt (BFH vom 18.05.2021, I R 4/17, BStBl. II 2023, 678; zeitstaerken.PLUS: CD 0100 0008 2021 0007).

Der BFH stellt klar, dass vorrangig die Preisvergleichsmethode anzuwenden ist. Die Kostenaufschlagsmethode kommt nur hilfsweise ausnahmsweise in Betracht, wenn überhaupt keine vergleichbaren Marktzinssätze feststellbar sind.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann