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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 2 / Kombi A
Termine Modul 2:
Mittwoch, 13.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 26.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 29.09.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Körperschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.07.2023, Nr. 14 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Körperschaftsteuer.
Verdeckte Gewinnausschüttung: Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens (Rechtsprechungsfortentwicklung)
Der BFH hat die Fremdvergleichsprüfung für Gesellschafterdarlehen weiterentwickelt (Rechtsprechungsfortentwicklung). Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete – aus dem Insolvenzrecht stammende – Nachrangigkeit vom Gesellschafterdarlehen einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen (BFH vom 18.05.2021, I R 62/17, BStBl. II 2023, 723; zeitstaerken.PLUS: CD 0100 0008 2021 0005).
Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen ist die insolvenzrechtliche Nachrangigkeit ohne Bedeutung.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann