Verlust aus Kapitalvermögen: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021 - Modul 2 - für Mitarbeiter, Steuerfachangestellte, Fachwirt - alle Termine!

Modul 2

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 31.12.2020, Nr. 21, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.

Verlust aus Kapitalvermögen: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung im Privatvermögen führt nach dem 1.1.2009 zu einem steuerrechtlich anzuerkennenden Verlust (BFH vom 24.10.2017, VIII R 13/15, BStBl. II 2020, 831; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0020 2017 0009).

Dieser steuerrechtlich anzuerkennende Verlust (Forderungsausfall) ist erst dann eingetreten, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer