Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Wirkungsweise eines teilweisen Ausschlusses der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs (Altvertragsanpassung)

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PRÄSENZDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, II. Quartal 

Präsenz Akt. StD. II

Standorte:

Denzlingen:      23.05.2022
Wetzlar:            31.05.2022
Bad Dürkheim: 20.06.2022
Koblenz:           21.06.2022
Mainz:              22.06.2022
Kassel:             27.06.2022

Seminar für Mitarbeiter/Sachbearbeiter:               9.00 - 13.00 Uhr
Seminar für Berufsträger:                                     14.00 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 16.03.2022, Nr. 4 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Wirkungsweise eines teilweisen Ausschlusses der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs (Altvertragsanpassung)

Sind wiederkehrende Barleistungen, in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen diese eine dauernde Last (Vollabzugsfähigkeit) dar, wenn sie grundsätzlich abänderbar sind und der nachträgliche Ausschluss punktueller Verpflichtungen nicht zu dem Charakter einer Wertsicherungsklausel führt (BFH vom 16.06.2021, X R 31/20, BStBl. II 2022, 165; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0010 2022 0002).

Der Charakter einer dauernden Last (Vollabzugsfähigkeit) bleibt bestehen, wenn ursprünglich zu erbringende Leistung und deren Abänderbarkeit bestehen bleibt, wenn sich der Vermögensübernehmer entweder (i) zur persönlichen Pflege oder in entsprechendem Umfang (ii) zur Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege oder der (iii) Kosten für die externe Pflege verpflichtet hat.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion