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PRÄSENZDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, II. Quartal
Standorte:
Denzlingen: 23.05.2022
Wetzlar: 31.05.2022
Bad Dürkheim: 20.06.2022
Koblenz: 21.06.2022
Mainz: 22.06.2022
Kassel: 27.06.2022
Seminar für Mitarbeiter/Sachbearbeiter: 9.00 - 13.00 Uhr
Seminar für Berufsträger: 14.00 - 18.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 16.03.2022, Nr. 4 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Wirkungsweise eines teilweisen Ausschlusses der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs (Altvertragsanpassung)
Sind wiederkehrende Barleistungen, in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen diese eine dauernde Last (Vollabzugsfähigkeit) dar, wenn sie grundsätzlich abänderbar sind und der nachträgliche Ausschluss punktueller Verpflichtungen nicht zu dem Charakter einer Wertsicherungsklausel führt (BFH vom 16.06.2021, X R 31/20, BStBl. II 2022, 165; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0010 2022 0002).
Der Charakter einer dauernden Last (Vollabzugsfähigkeit) bleibt bestehen, wenn ursprünglich zu erbringende Leistung und deren Abänderbarkeit bestehen bleibt, wenn sich der Vermögensübernehmer entweder (i) zur persönlichen Pflege oder in entsprechendem Umfang (ii) zur Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege oder der (iii) Kosten für die externe Pflege verpflichtet hat.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion