Vermögensverwaltende GbR: Wandelanleiheveräußerungen als Finanzunternehmen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, I. Quartal - Modul 4 / Kombi B

Schaubild

Termin Modul 4:
Dienstag,     25.04.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        28.04.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Körperschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.03.2023, Nr. 5 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Körperschaftsteuer.


Vermögensverwaltende GbR: Wandelanleiheveräußerungen als Finanzunternehmen

Der BFH hat entschieden, dass ein Finanzunternehmen - hier: vermögensverwaltende GbR - vorliegt, wenn eine Wandelanleihe in der Absicht erworben wurde, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg durch die spätere Veräußerung erhaltener Aktien zu erzielen (BFH vom 13.10.2021, I R 37/18; BStBl. II 2023, 264; zeitstaerken.PLUS: CD 0100 008b 2022 0002).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann