Verwaltungsvermögen: Geleistete Anzahlungen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, II. Tertial, Modul 4 / Kombi B

Schaubild

Termine Modul 4:
Mittwoch,     10.07.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,      16.07.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        12.07.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Erbschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 11.04.2024, Nr. 6 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Erbschaftsteuer.


Verwaltungsvermögen: Geleistete Anzahlungen

Der BFH hat erklärt, dass geleistete Anzahlungen jedenfalls dann keine „andere Forderungen“ darstellen, wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden (BFH vom 01.02.2023, II R 36/20, BStBl. II 2024, 269; zeitstaerken.PLUS: CD 0250 013b 2023 0003).

Geleistete Anzahlungen, die Sachleistungsansprüche in Form von (i) Lieferungen oder (ii) Leistungen abbilden, sind keine „anderen Forderungen“ im Sinne der Finanzmittel beim schenkung- oder erbschaftsteuerrechtlichen Verwaltungsvermögen.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann