vGA: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 4 / Kombi B

Schaubild

Termine Modul 4:
Mittwoch,     19.11.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     11.12.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        29.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Körperschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 11.07.2024, Nr. 13 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Körperschaftsteuer.


vGA: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Der BFH hat klargestellt, dass Entschuldigungsgründe eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens anhand der konkreten Situation des Gesellschafter-Geschäftsführers und seines Irrtums zu beurteilen sind. Die Denkfigur des „ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiters“ wird verdrängt. Maßgeblich ist der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer und ob dieser beispielweise einem Irrtum unterlegen ist.

Der BFH thematisiert damit das Tatbestandsmerkmal der „Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis“, das zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) erfüllt sein muss (BFH vom 22.11.2023, I R 9/20, BStBl. II 2024, 523; zeitstaerken.PLUS: CD 0100 0008 2024 0005).

Durch die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt können sich Argumente für Betriebsprüfungen ergeben.
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann