vGA: Versorgungsbezüge und Geschäftsführergehalt

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Kombi A

Termin Kombi A:
Freitag,        15.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Körperschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 20.09.2024, Nr. 16 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Körperschaftsteuer.


vGA: Versorgungsbezüge und Geschäftsführergehalt

Der BFH entwickelt seine Rechtsprechung weiter (Rechtssprechungsfortentwicklung: „Wird allerdings nach dem Eintritt des Versorgungsfalles neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer für diese Tätigkeit lediglich ein reduziertes Gehalt gezahlt, liegt nach der Maßgabe eines hypothetischen Fremdvergleichs dann keine gesellschaftliche Veranlassung vor, wenn die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet (Differenzgehalt))" (BFH vom 15.03.2023, I R 41/19, BStBl. II 2024, 654; zeitstaerken.PLUS: CD 0100 0008 2023 0004).

Erstmals hat der BFH eine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Parallelität von (i) Versorgung und (ii) Gehaltszahlung bei Nichtüberschreitung der letzten Aktivbezüge angewendet und damit bestätigt.
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann