Vorsorgeaufwand: Krankenkassen-Bonus als Beitragserstattung

Werbung

WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Modul 2

Termin Modul 2:
Dienstag,      15.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr 

Termin Kombi A:
Freitag,         11.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.02.2022, Nr. 3 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Vorsorgeaufwand: Krankenkassen-Bonus als Beitragserstattung

Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (BFH vom 16.12.2020, X R 31/19, BStBl. II 2021, 106; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0010 2021 0008).

Der mit den Bonuszahlungen einhergehende teilweise Verlust eines Erstattungsanspruchs für Aufwendungen berührt nicht die beim Vorsorgeaufwand maßgebliche Beitragsebene.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion