Vorsorgeaufwendungen: Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Werbung Modul 1

Termin Modul 1:
Dienstag,     06.09.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch,     21.09.2022, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        16.09.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.06.2022, Nr. 11 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Vorsorgeaufwendungen: Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung

Erstmals erklärt der BFH den Umfang der Korrekturvorschrift „175b-Datenübermittlung“ (BFH vom 08.09.2021, X R 5/21, BStBl. II 2022, 398; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0010 2022 0005).

Neben Verstößen einer Bindungswirkung des übermittelten Datensatzes sind auch Zuordnungsfehler des finanzamtlichen Sachbearbeiters der Vorsorgeaufwendungen zur abzugsberechtigten Person korrekturfähig.

Auch eine fehlerhafte Zuordnung von Vorsorgeaufwendungen durch den finanzamtlichen Sachbearbeiter zu einer falschen Person könne mitkorrigiert werden, solange die Zuordnung keine willentliche finanzamtliche Entscheidungsausübung darstellt.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion