Wechsel des Umsatzsteuersatzes bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Aufgrund des sehr großen Interesses haben wir für Mittwoch, den 8. Juli 2020 (15.00 Uhr – 17.00 Uhr) einen weiteren zeitstaerken.SPEZIALDIALOG zur „Änderung der Umsatzsteuersätze zum 1.7.2020 und 31.12.2020“ geplant. Dieser zeitstaerken.SPEZIALDIALOG beinhaltet den endgültigen Stand des finanzamtlichen Anwendungserlasses und die ersten Reaktionen aus der Literatur und ist speziell für Praktiker konzipiert. Ihre Investition beträgt 100 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Sie erhalten neben dem Live-WEBDIALOG auch automatisch ein Re-Live befristet für zwei Wochen zur Nacharbeitung im Büro zur Verfügung gestellt. Arbeitshilfen, Gesamtübersichten und Mandanteninformationsschreiben gehören ebenfalls dazu. Nach dem zeitstaerken.SPEZIALDIALOG stehen Ihnen unsere REFERENTEN gerne für Fragen zur Verfügung (17.00 Uhr – 18.00 Uhr). Zur verbindlichen Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier: https://attendee.gotowebinar.com/register/6897517224445552653.

[PDF-download-Schaubild: 6000_2020_spezialdialog_0004.pdf]


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir haben der OFD Karlsruhe folgende Frage gestellt:

„Viele Gastrobetriebe haben aufgrund der Kurzfristigkeit keine Möglichkeit vom Kassenhersteller bekommen, den Kundenbons ändern zu lassen. Ist in diesem Anwendungsfall ein sog. „14c-Umsatzsteuer-Fall“ gegeben, insbesondere dann, wenn der Gastrobetrieb die Anfrage und zeitverzögerte Terminvereinbarung mit dem Hersteller der Registrierkasse nachweisen kann?“

Nun liegt die Antwort vor:

„… der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen beträgt in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 5%, vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 7% und ab 01.07.2021 voraussichtlich wieder 19%.
Wird in Kassenbons über Restaurant- und Verpflegungsleistungen, die nach dem 01.07.2020 erbracht werden, die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen, wird der Differenzbetrag nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldet. Eine Nichtbeanstandungsregelung wegen einer möglicherweise zeitverzögerten Umstellung von Registrierkassen wurde von der Mehrheit der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht befürwortet.“

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion